Privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich
Grundsätzlich soll der Außenbereich von Bebauungen freigehalten werden. Eine Ausnahme davon schaffen diverse Vorschriften, z. B. dann, wenn öffentliche Belange durch eine Bebauung im Außenbereich nicht beeinträchtigt werden. Aber auch dann, wenn es um Nutzungsänderungen eines Gebäudes geht, kann eine Begünstigung gegeben sein. Wichtig ist vor allen Dingen die mögliche gleichartige Neuerrichtung eines Wohngebäudes […]