Hausbau/Pauschalfestpreis/nachträgliche Preiserhöhung
Grundsätzlich gilt, dass ein Pauschalfestpreisvertrag, zu dem ein z. B. Einfamilienhaus errichtet werden soll, gilt und nicht nachträglich infrage gestellt werden kann. Welche Möglichkeiten für das Unternehmen bestehen, diesen Festpreis nachträglich dennoch infrage zu stellen, kann sich grundsätzlich nur über die gewählten und vereinbarten Formulierungen des geschlossenen Bauvertrages ergeben. Es kann durchaus sein, dass hier […]