BGB-Änderung Kaufrecht
Bekanntlich hat sich das BGB nicht nur in Bezug auf das Werkvertragsrecht, sondern auch in Bezug auf das Kaufrecht geändert. Ein Kernpunkt ist, ob im Fall der Lieferung einer mangelbehafteten Kaufsache und deren Verwendung, insbesondere Einbau nicht nur die Lieferung einer mangelfreien Sache geschuldet ist, sondern auch die weiter entstehenden Kosten für Ausbau- und Wiedereinbau. […]