Neues Werkvertragsrecht
Bekanntlich hat der Gesetzgeber das ursprüngliche, sehr allgemeine Werkvertragsrecht verändert bzw. präzisiert, insbesondere mit zusätzlichen Vorschriften zum Baurecht versehen, wodurch sich bedingt, vorab zu prüfen, ob und inwiefern ein zwischen den Parteien bestehendes Streitthema entweder dem einen oder dem anderen Vertragstyp zuzuordnen ist. Während das allgemeine Werkvertragsrecht jedwede Form eines Werkvertrages erfasst, bei dem der […]