Category Archives: Dr. Andreas M. Teubner

Bankenhaftung – Beratungsverhältnis

Zunächst verweise ich auf unseren letzten Artikel zur Bankenhaftung in dieser Zeitschrift „Der Potsdamer“; worin die Notwendigkeit einer sorgfältigen Überprüfung des jeweiligen Sachverhaltes behandelt wurde, woran es vielfach fehlt. Im Hinblick auf die Bankenhaftung gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Urteilen der obersten Landgerichte bzw. auch des Bundesgerichtshofes. Grundlage der Haftung ist zumeist die allgemeine […]

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Bankenhaftung Teil 2

Bankenhaftung (Fortsetzung) Es wurde schon ausgeführt, dass die Aufklärung der Bank im Hinblick auf Anlagen sowohl „anlegergerecht“ als auch „objektgerecht“ („Anlagegerecht“) zu erfolgen hat. Ein Anlageberater schuldet zunächst richtige und vollständige Informationen über die für den Anlageentschluß wesentliche tatsächliche Umstände (anlagegerechte Information, bzw. eine fachkundige Bewertung und Beurteilung). Der Anlageberater schuldet aber auch diese Informationspflicht […]

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Bankenhaftung Teil 3

Bankenhaftung (Fortsetzung) Einer depotführenden Bank kann eine nicht anlegergerechte Beratung vorzuwerfen sein, wenn sie beispielhaft Zertifikate verkauft, die nicht dem Risikoprofil des Kunden entsprechen, weil dieser den Aktienanteil in seinem Wertpapierdepot reduzieren wollte und der Bank auch bekannt war, dass der Kunde aufgrund seines Alters und seines bevorstehenden Ruhestandes nicht mehr die Risikobereitschaft aufwies, die […]

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Bestandsschutz von Gebäuden

Immer wieder ist es ein Thema, inwiefern Immobilien Bestandsschutz genießen oder nicht. In den neuen Bundesländern wird diese Thematik oftmals höchst strittig vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgefochten. Grundsatz ist, dass derjenige der ein Bauwerk rechtmäßig errichtet hat im Hinblick auf dieses Bauwerk Bestandsschutz genießt. Dies bedeutet, dass auch dann, wenn sich die gesetzlichen Vorschriften […]

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Wochenendhäuser und Innenbereich

Bezogen auf Wochenendhausgebiete um im Hinblick auf die Verwirklichung von Bauvorhaben stellt sich immer wieder die Frage, welche planungsrechtlichen Vorschriften anzuwenden sind, um die Zulässigkeit des jeweiligen Bauvorhabens (Wochenendhausbauvorhabens) zu prüfen. Hier wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass Wochenendhäuser und Wochenendhausgebiete/-bereiche in der Regel nicht zum Innenbereich gehören, wenn eine entsprechende Planung durch die jeweils […]

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Die Baugenehmigung

Die Brandenburgische Landesbauordnung erfordert vielfach, dass bauliche Anlagen einer Baugenehmigung bedürfen. Dies muss nicht sein. Die Brandenburgische Landesbauordnung unterscheidet zwischen baugenehmigungsfreien und baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben. Sind die Bauvorhaben nicht befreit, bedürfen sie der Baugenehmigung und daher der vorherigen Kontrolle durch das Bauamt, was im Ergebnis bei Zuspruch die Baugenehmigung ausspricht. Das ein Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist, heißt […]

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Notarielle Grundstückskaufverträge

Nur zu oft wurde vor einer zu schnellen Unterzeichnung notarieller Grundstückskaufverträge gewarnt. Viele dieser Verträge enthalten zwar auch Standardklauseln. Ganz überwiegend handelt es sich aber um Verträge mit eigenen Formulierungen, die die meisten Käufer oder Verkäufer (Vertragsparteien) kaum verstehen. Hinter vielen Vertragsklauseln, auch vielfach einzelnen Worten, verbergen sich eine Vielzahl rechtlicher Konsequenzen, die für einen […]

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Fahrplan zum Bauen: Bauverträge Prüfung durch den Rechtsanwalt

Es wurde in diesseitigen Artikeln dem Bauherrn immer wieder nahegelegt, die sich vielfach unterscheidenden Bauverträge durch einen erfahrenen Baurechtsanwalt prüfen zu lassen. Es ist ein großer Fehler des Bauherrn, wenn er darauf verzichtet oder gar auf andere Institutionen, als den Rechtsanwalt ausweicht und diesen Institutionen die Prüfung überläßt. Bauverträge sind Baurecht. Das Baurecht gehört mit […]

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Fahrplan zum Bauen

Es wurde schon in den Vorartikeln darauf hingewiesen, daß ein Bauherr keinesfalls – vor allem nicht unter Zeitdruck – Bauverträge eigenmächtig und ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben soll. Der Bauanwalt ist hierfür zuständig und vertritt Sie auch vor der Baufirma in der Vertragsverhandlung. Ein Bauherr, der keine Erfahrung mit dem Bauen hat, wird bei Vertragsschluß immer […]

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