Sachenrechtsbereinigung Verjährung
Die Notarkammern der ostdeutschen Länder haben mit einer Presseinformation vom 30.08.2011 auf die zum Jahresende 2011 eintretende Verjährung von Ansprüchen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) hingewiesen. Dem kann man nur beipflichten (vgl. auch Zeitschrift für Immobilienrecht, 2007, Heft 15, Seiten 517 – 525). Diese Veröffentlichung ist etwas für spezialisierte Juristen. Fasst man sie zusammen und übersetzt […]