Vertragsrückabwicklung
Es ist keine Seltenheit, dass notarielle Kaufverträge von Grundstücken und Gebäuden/Wohnungskaufverträge usw. rückabgewickelt werden müssen. Nur zu oft ergibt sich der Umstand, dass der Käufer, nach Kaufabschluß entdeckt, dass das Vertragsobjekt mit Mängeln oder Beschaffenheiten versehen ist, die er beim Erwerb nicht gekannt hat und die ihm auch verschwiegen wurden. In den Fällen, in denen […]