Baurecht/Werkvertragsrecht/WEG-Verwaltung
Der Verwalter von Wohnungseigentum (WEG-Verwalter) hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26.01.2024 – V ZR 162/22) erhöhte Pflichten im Rahmen der Überwachung von baulichen Maßnahmen in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der WEG-Verwalter wie ein Bauherr zu überwachen und Abschlags- bzw. Schlussrechnungen des Werkunternehmers sorgfältig zu prüfen hat. Werden Zahlungen […]