Hausbau/Pauschalfestpreis/nachträgliche Preiserhöhung

Grundsätzlich gilt, dass ein Pauschalfestpreisvertrag, zu dem ein z. B. Einfamilienhaus errichtet werden soll, gilt und nicht nachträglich infrage gestellt werden kann. Welche Möglichkeiten für das Unternehmen bestehen, diesen Festpreis nachträglich dennoch infrage zu stellen, kann sich grundsätzlich nur über die gewählten und vereinbarten Formulierungen des geschlossenen Bauvertrages ergeben. Es kann durchaus sein, dass hier für das Unternehmen Möglichkeiten formuliert sind, nachträgliche Veränderungen der Preise an den Auftraggeber weiterzugeben. Das aber bedarf stets und immer der Einzelfallprüfung bzw. Prüfung des geschlossenen Bauvertrages. Eigentlich sind längst, schon infolge der Coronazeit, Änderungen der Marktsituation für den Hausbau-Anbieter vorhersehbar und einpreisbar bzw. sind möglicherweise sogar eingepriesen worden, so dass weitere Erhöhungen, die an den Bauherrn weitergegeben werden sollen, nicht berechtigt sind. Auch die vielfach zitierte Regelung des § 313 BGB, wo durch Bauunternehmen Veränderungen der geschäftlichen Grundlage mit der Folge von Preiserhöhungen geltend gemacht werden, greift nicht ohne weiteres ein. Das fängt schon damit an, dass es sich um schwerwiegende Veränderungen handeln muss. Die Beweislast liegt dabei beim Bauunternehmen. Außerdem sind viele Veränderungen vorhersehbar gewesen, so dass schon deshalb Vertragsanpassungen in Form von erhöhtem Entgelt ausgeschlossen sein dürften. Sodann stellt sich auch die Frage der Zumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag, wobei es auch um die Frage der durch den Vertrag zugewiesenen Risikoverteilung geht, wobei das Risiko wohl eher beim Unternehmen liegt, das dem Kunden einen Pauschalfestpreisvertrag zur Herstellung des Einfamilienhauses anbietet. Es ist eine Einzelfallprüfung notwendig und gegebenenfalls zunächst auch ein anwaltliches Schreiben zur Aufklärung des Unternehmers nach gehöriger Prüfung der Angelegenheit. Solche Fälle kann ein Bauherr nicht mehr alleine lösen. Anwaltliche Unterstützung ist hier angezeigt.

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