Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug

Gefährlich für den Bürger sind häufig Nutzungsuntersagungen, die durch das Bauamt derart angeordnet werden, dass sie einzuhalten sind, unabhängig davon, ob Rechtsmittel wie Widerspruch bzw. Klage erhoben werden. Besonders schlimm ist das in Bezug auf Gebäude, in denen der Betroffene dauerhaft wohnt. Dabei wird eine solche Nutzungsuntersagung vielfach sogar mit einer Beseitigungsanordnung (Abriss des Hauses) verbunden. Dies vor allem in Zeiten, wo den Betroffenen ein Ausweichen/Einhalten der Verfügung, mangels Wohnraum auf dem Markt, kaum möglich ist. Der Wohnungsmarkt ist erstarrt. Freie Wohnungen gibt es kaum noch oder wenn, dann zu extrem hohen Preisen. Derartige Nutzungsuntersagungen der ergeben sich, wenn für das Gebäude/die Wohnung die Baugenehmigung fehlt oder nicht nachgewiesen werden kann. Vielfach sogar in Fällen, wo die Menschen schon 30 Jahre oder länger in dem Objekt leben und wohnen. Nach meiner Auffassung ist ein solches Vorgehen der Bauverwaltung, die die Wohnungsmarktsituation kennt oder kennen muss, untragbar für unsere Gesellschaft und nach diesseitiger Auffassung absolut unverhältnismäßig, wo doch jeder weiß, dass Wohnraum an allen Ecken und Enden fehlt. Aus gegebenem Anlass und vielen Verfahren, die derartiges Vorgehen der Bauverwaltung zum Gegenstand haben, kann man nur hoffen, dass letztendlich unser Verwaltungsgericht die Problematik sieht und Grenzen setzt, vor allen Dingen auch dann, wenn es ältere Menschen trifft. Während der wegen der gravierenden Folgen, die mit einem Verlust des Eigenheims verbunden sind, ist es dem Unterzeichner ein inneres Bedürfnis, die Öffentlichkeit informiert zu halten. Unsere Gesetze räumen nicht nur der Verwaltung, sondern auch den Gerichten die Möglichkeit ein, zu verhindern, dass – natürlich unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls – Menschen nicht auf die Straße gesetzt werden.

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