Das Eigenheim bei Trennung und Scheidung

Bei Trennung oder Scheidung ergibt sich eine Vielzahl von Fragen. Das betrifft vor allem gemeinsames Eigentum an einem Haus oder einer Eigentumswohnung.

In dieser Situation bieten sich verschiedene Lösungsansätze, die stets vom Einzelfall abhängen. Die wichtigsten sind:

Option 1: Ein Partner zieht aus

Meist können und wollen die bisherigen Partner nicht mehr gemeinsam unter einem Dach wohnen. Zieht ein Partner aus, bleibt er selbstverständlich Eigentümer. Er kann von dem Ehegatten, der die Immobilie künftig allein für sich nutzt, in den meisten Fällen eine Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete verlangen. Nur im ersten Jahr nach der Trennung orientiert sich die Nutzungsentschädigung an dem Betrag, den der wohnenbleibende Ehegatte selbst an Miete erspart. Sind sich die Ehepartner einig, kann der Eigentumsanteil des einen Partners gegen Zahlung eines Wertausgleichs auf den anderen Partner überschrieben werden.

Ist die Immobilie noch mit einem Kredit belastet, müssen sich die bisherigen Partner über die Ratenzahlungen verständigen. Meist übernimmt der wohnenbleibende Partner nicht nur die Hauskosten, sondern trägt auch den Kredit ab. Im Gegenzug reduziert sich die von ihm zu zahlende Nutzungsentschädigung oder fällt ganz weg.

Option 2: Vermietung

Wenn es die Verhältnisse zulassen, spricht einiges dafür, die Immobilie im Eigentum zu behalten und zu vermieten. Einnahmen werden zwischen den Ehepartnern geteilt.

Option 3: Verkauf

Stellen die Ehepartner fest, dass aufgrund der finanziellen Belastungen keiner von beiden in der Lage ist, das Haus auf Dauer zu halten, führt an einem Verkauf oft kein Weg vorbei. Hier müssen beide Partner zusammenwirken. Meist wird hier ein Makler bemüht, der das Haus über einen festgelegten Zeitraum an Kaufinteressenten vermittelt. Den unterm Strich verbleibenden Erlös teilen sich die Ehepartner.

Option 4:

Können sich die Partner nicht auf eine einvernehmliche Regelung einigen, bleibt als Ausweg oft nur die Teilungsversteigerung, mit der allerdings häufig wirtschaftliche Einbußen verbunden sind.

Wie auch immer sich die bisherigen Partner entscheiden: Der Teufel steckt häufig im Detail. In der emotionalen Ausnahmesituation einer Trennung oder Scheidung ist es deshalb ratsam, den Rat eines Familienrechtsanwalts einzuholen. Er kann häufig zwischen den Partnern moderieren und eine konstruktive Klärung herbeiführen. Die Kosten einer Beratung werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung getragen.

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