Einige von Ihnen werden bestimmt von der Möglichkeit gehört haben, eine Patientenverfügung errichten zu können. Welche Funktion eine Patientenverfügung hat, welchen Inhalt sie haben kann, welche Form diese haben muss und ob sie verbindlich ist, ist für viele unklar. Sie werden wissen, was ein Testament ist, was man dort regeln kann und wie es aufgesetzt werden kann, um die Verhältnisse nach ihrem Tod zu regeln. Mit Hilfe einer Patientenverfügung können Sie regeln, wie zu verfahren ist, wenn sie krank werden und nicht mehr in der Lage sind, entsprechende Wünsche gegenüber dem behandelnden Personal und insbesondere Ärzten verbindlich festzulegen. Mit ihr kann jeder einwilligungsfähige Mensch, der volljährig ist, schon jetzt festlegen, ob er mit noch nicht unmittelbar bevorstehenden Untersuchungen seines Gesundheitszustandes einverstanden ist oder mit Heilbehandlungen oder mit ärztlichen Eingriffen. Das ist wichtig, falls Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls entsprechende Erklärungen nicht mehr selbst abgeben können, etwa weil Sie ohnmächtig sind oder vorübergehend oder dauerhaft in ein Koma fallen. Für Sanitäter, Ärzte und Pflegepersonal stellt sich dann die Frage, wie sie sich gegenüber dem Patienten verhalten sollen. Entsprechende Erklärungen und Wünsche können zwar dann von nahen Angehörigen gegeben werden, diese sind jedoch für den Arzt bzw. das medizinische oder pflegerische Personal nicht verbindlich. Ärzte entscheiden danach, was sie für medizinisch notwendig erachten, auch wenn dies vielleicht vom Patienten gar nicht gewollt wäre. Der Arzt weiß in diesem Augenblick schlichtweg nicht, wie der Patient selbst entscheiden würde, wenn er gefragt werden könnte – es sei denn, es liegt eine Patientenverfügung vor!
Der betroffene Patient kann damit unabhängig durch Eigenerklärung in konkrete bzw. bestimmte mögliche in Zukunft erforderlich werdende medizinische Maßnahmen einwilligen bzw. seine Einwilligung auch schon jetzt definitiv verweigern. Daran sind alle Beteiligten, also insbesondere Ärzte und das medizinische bzw. pflegerische Personal gebunden. Damit kann der gesunde Mensch schon jetzt festlegen, ob und mit welchen Untersuchungen seines Gesundheitszustandes er einverstanden ist oder o er diese ablehnen will. Die Patientenverfügung verlangt jedoch konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte oder noch nicht unmittelbar bevorstehende Maßnahmen. Diesem Bestimmtheitserfordernis würde aber eine Patientenverfügung nicht gerecht werden, in der geregelt ist, dass die Ärzte dem Patienten ein würdevolles Sterben ermöglichen sollen. Wünsche und Pauschalverbote, etwa lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen, sind als Patientenverfügung unwirksam. Insofern ist auch davon abzuraten, im Handel und im Internet verfügbare vorformulierte Patientenverfügungen ungeprüft zu verwenden.
Die Errichtung einer Patientenverfügung ist somit für jeden dringend zu empfehlen, ihre Formulierung sollte jedoch mit Bedacht und juristischer Unterstützung erfolgen, damit sie im Bedarfsfall das erfüllen kann, was der Patient sich von ihr verspricht, nämlich von dem Arzt und dem medizinisch/pflegerischen Personal als verbindlich beachtet werden zu können.