Zugewinnausgleich nach der Trennung

Auf die richtige Strategie kommt es an

Haben sich Eheleute getrennt und denken über eine Scheidung nach, stellt sich oft auch die Frage des Zugewinnausgleichs. Dieser bezweckt vor allem die Absicherung des wirtschaftlich schwächeren Partners am Ende der Ehe. Dadurch soll sichergestellt werden, dass beide Ehegatten an dem, was sie während der gemeinsamen Ehejahre erworben haben, je zur Hälfte beteiligt werden.

 

Dies soll folgendes Beispiel verdeutlichen: Von der Ehefrau wird ein Sparguthaben von 20.000,- EUR in die Ehe eingebracht. Der Ehemann hat ein Anfangsvermögen von 10.000,- EUR. Er verdient nach der Eheschließung sehr gut, während seine Frau sich um die Erziehung der Kinder kümmert und nur halbtags arbeitet. Das Vermögen des Ehemanns wächst bis zum Ende der Ehe auf 66.000,- EUR an, das Sparguthaben der Ehefrau bleibt gleich. Dann trennen sich die beiden.- In diesem Beispiel hat die Ehefrau selbst keinen Zugewinn erzielt, vielleicht auch deshalb, weil sie zugunsten der Familie auf Einkommen verzichtet hat. Dagegen steht beim Ehemann ein Zugewinn von 56.000,- EUR. Die Ehefrau kann als Ausgleich also eine Zahlung in Höhe von 28.000,- EUR verlangen.

 

In dieser Situation sollte die Ehefrau einen versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Gar nicht so selten kommt es vor, dass erst einmal geklärt werden muss, welches Vermögen der Partner überhaupt hat. Aufgrund einer Gesetzesänderung, die den ausgleichsberechtigten Ehegatten stärker als bisher vor unredlichen Vermögensverschiebungen schützen soll, besteht ein umfangreicher Auskunftsanspruch gegenüber dem verpflichteten Ehepartner: Über das Anfangsvermögen, über Schenkungen und Erbschaften während der Ehe, über das Endvermögen und über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung. Alle Auskünfte sind in einem geordneten Verzeichnis zu erfassen und auf Verlangen mit Nachweisen und Belegen zu versehen.

 

Bei berechtigter Annahme, dass ein Ehegatte während der Ehe Vermögen „verjubelt“ oder sonstige Handlungen in der Absicht vorgenommen hat, den anderen Ehegatten zu schädigen (sog. illloyale Vermögensverschiebungen), ist auch hierüber Auskunft zu erteilen. Spätestens in dieser Situation ist Rechtsrat gefragt.

 

Die Erfahrung als Familienrechtsanwalt lehrt: Gerade der Zugewinnausgleich ist wie kaum ein anderes Gebiet des Familienrechts von Strategie und Taktik geprägt. Um zu seinem Recht zu kommen, ist ein strategisches Vorgehen hier besonders wichtig, um z. B. noch vor der Trennung Erkenntnisse über das aktuelle Vermögen seines Ehegatten zu erlangen. So ist u. a. erlaubt, Kontonummern oder Vertragsnummern von herumliegenden Auszügen oder Lebensversicherungen abzuschreiben.

 

Die Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt hilft Ihnen, taktische Fehler zu vermeiden und dem Gegenüber stets um eine Nasenlänge voraus zu sein. Zögern Sie deshalb nicht, sich rechtzeitig juristisch beraten zu lassen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Regelfall die Kosten eines Beratungsgesprächs.

About the author

Diese Webseite verwendet Cookies. Wir verwenden Cookies um Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz