Bankrecht

Viele Leser haben von dem Problem schon einmal gehört. Bei einer Baufinanzierung wird kein Darlehensvertrag in Form des sogenannten Annuitätendarlehens geschlossen, bei dem der Kreditnehmer mit monatlicher Rate inklusive Zinsen das Darlehen an die Bank zurückzahlt, sondern es wird anstatt einer monatlichen Rückzahlung mit festem Zinssatz vereinbart, dass der Darlehensnehmer (meist Bauherr) monatlich in eine Lebensversicherung einzahlt, mit der dann nach Ablauf der vereinbarten Zeit das Darlehen komplett an die Bank zurückgezahlt wird. Diese Art der Finanzierung unter Einschaltung einer Lebensversicherung (meist fondgebundene Lebensversicherung) hatte für die Banken den Vorteil, den Kunden zusätzlich auch eine Lebensversicherung verkaufen zu können. Hierbei wurde diese Art des Darlehens damit interessant gemacht, dass man den Kunden im Rahmen der Lebensversicherung Vermögensvorteile in Aussicht stellte, die über den Kreditzins, der für das Darlehen im Grundsatz zu zahlen ist, hinaus gehen. Es wurde vielfach in Aussicht gestellt, dass sich für den Kreditnehmer daraus erhebliche Vermögensvorteile ergeben, weil er selbst über die Lebensversicherung erheblich anspart, wobei der Ansparbetrag zu Gunsten des Kreditnehmers auch noch verzinst wird. Es wurde in Aussicht gestellt, dass auf diese Weise der eigentlich im Rahmen des Darlehens zu zahlende Zins nicht nur kompensiert wird, sondern darüber hinaus der Kreditnehmer zusätzlichen Zins und damit Geld generiert, d. h. über die Lebensversicherung verdient.

In der Realität hat sich aber vielfach gezeigt, dass diese Prognosen nicht aufgehen. Vor allen Dingen bei fondgebundene Lebensversicherungen die in Aktienfonds investieren, ergaben sich erhebliche Korrekturen nach unten, so dass die Prognoseziele die dem Kreditnehmer versprochen wurden, gar nicht erreicht werden. So kommt es, dass letztendlich die Lebensversicherung am Ende gar nicht ausreicht, um den parallel stehenden Darlehensvertrag vollständig zu tilgen. Es ergeben sich meist erhebliche Differenzen. Die Lebensversicherungen reichen meist nicht aus, den Kredit am Ende der Laufzeit vollständig zu begleichen.

Hier hat schon der Bundesgerichtshof im Jahre 2003 entschieden (Urteil, Az. VI ZR 248/02). Es kann insofern eine Aufklärungspflichtverletzung der Bank vorliegen, die es letztendlich rechtfertigt, dem Darlehensnehmer Schadensersatz für die durch die Risikohaft gewählte Finanzierung entstandenen Schaden/Mehrkosten zu erstatten.

Wenn also die Lebensversicherungssumme letztendlich nicht ausreicht, z. B. beim Baudarlehen zum vollständige Ausgleich zu bringen und eine Differenz (z. B. von € 20.000,00) verbleibt, die der Kreditnehmer an die Bank zahlen soll, so hat der Kreditnehmer einen Anspruch gegen die Bank in Höhe dieses Differenzbetrages (im Beispiel € 20.000,00) in Form eines Schadenersatzanspruches gegen Pflichtverletzung vor bzw. bei Vertragsschluss.

Hiervon sind eine Vielzahl von Kreditverträgen betroffen, die Bauherren in früherer Zeit abschlossen.

Kümmern Sie sich daher rechtzeitig und prüfen Sie, welche Art von Kreditvertrag Sie abgeschlossen haben. Sie müssen regelmäßig Nachricht über den Stand der Lebensversicherung erhalten haben. Wenn die Lebensversicherungssumme nicht ausreicht, um am Ende das Darlehen zu erfüllen, besteht Ihrerseits dringender Handlungsbedarf, um der Verpflichtung zum Ausgleich der Differenz zu entgehen. Dringender Rat: Lassen Sie Ihre Finanzierung anwaltlich prüfen.

24.01.2012

 

About the author

Dr. Frank-Walter Hülsenbeck
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator
Tel. (0331) 620 30 60

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