Ein Unfall, ein nicht absehbarer Krankenhausaufenthalt, Krankheit, Alter – jeder von uns kann von heute auf morgen in eine Situation kommen, in der er nicht mehr für sich selbst sorgen und entscheiden kann. Wer kümmert sich dann um Mietzahlungen, eine Pflegeeinrichtung, die Abmeldung des Autos, die Sicherstellung, dass laufende Zahlungsverpflichtungen eingehalten werden? Für solche Notfälle kann und sollte man vorsorgen und dies mit der sogenannten Vorsorgevollmacht. Damit sie ihren Zweck erfüllen kann, muss sie richtig formuliert und ggf. auch beglaubigt werden, wenn dort etwa Grundstücksangelegenheiten geregelt werden sollen. Ein solches Dokument kann ansonsten jeder aufsetzen, der geschäftsfähig ist. Wichtig ist auch, eine ggf. bereits einmal erteilte Vorsorgevollmacht regelmäßig zu überprüfen, ob sie noch aktuell ist. Ein solches Dokument kann jederzeit geändert oder auch widerrufen werden. Es kann handschriftlich oder maschinell verfasst werden. Es sollte jedoch mit einem Datum und dem lesbaren Vor- und Zunamen versehen sein und einer eigenhändigen Unterschrift. Vor Errichtung sollte man auch überlegen, wer als Bevollmächtigter ausgewählt wird. Dies kann jede Person des eigenen Vertrauens sein oder eine Person, die aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung und Ausbildung die gewünschte oder notwendige Kompetenz hat, in dem Falle eines Falles die richtigen Entscheidungen zu treffen. Es kann insbesondere ein Freund oder ein anwaltlicher Bevollmächtigter sein. Die Person muss aber nicht nur fähig, sondern auch motiviert sein, die Aufgaben zu erfüllen. Das Dokument kann dann beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden oder es wird, am besten in mehreren identischen Ausfertigungen, an verschiedenen Orten deponiert, die zugänglich sind und natürlich benötigt insbesondere die bevollmächtigte Person das Dokument. Wenn Sie entsprechende Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an uns oder den Anwalt Ihres Vertrauens.