Ab­si­che­rung für den Ernst­fall: Die Vor­sor­ge­voll­macht

Ein Un­fall, ein nicht ab­seh­ba­rer Kran­ken­haus­auf­ent­halt, Krank­heit, Al­ter – je­der von uns kann von heu­te auf mor­gen in ei­ne Si­tua­ti­on kom­men, in der er nicht mehr für sich selbst sor­gen und ent­schei­den kann. Wer küm­mert sich dann um Miet­zah­lun­gen, ei­ne Pfle­geein­rich­tung, die Ab­mel­dung des Au­tos, die Si­cher­stel­lung, dass lau­fen­de Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen ein­ge­hal­ten wer­den? Für sol­che Not­fäl­le kann und soll­te man vor­sor­gen und dies­ mit der so­ge­nann­ten Vor­sor­ge­voll­macht. Da­mit sie ih­ren Zweck er­fül­len kann, muss sie rich­tig for­mu­liert und ggf. auch be­glau­bigt wer­den, wenn dort et­wa Grunds­tück­san­ge­le­gen­hei­ten ge­re­gelt wer­den sol­len. Ein sol­ches Do­ku­ment kann an­sons­ten je­der auf­set­zen, der ge­schäfts­fä­hig ist. Wich­tig ist auch, ei­ne ggf. be­reits ein­mal er­teil­te Vor­sor­ge­voll­macht re­gel­mä­ßig zu über­prü­fen, ob sie noch ak­tu­ell ist. Ein sol­ches Do­ku­ment kann je­der­zeit ge­än­dert oder auch wi­der­ru­fen wer­den. Es kann hand­schrift­lich oder ma­schi­nell ver­fasst wer­den. Es soll­te je­doch mit ei­nem Da­tum und dem les­ba­ren Vor- und Zu­na­men ver­se­hen sein und ei­ner ei­gen­hän­di­gen Un­ter­schrift. Vor Er­rich­tung soll­te man auch über­le­gen, wer als Be­voll­mäch­tig­ter aus­ge­wählt wird. Dies kann je­de Per­son des ei­ge­nen Ver­trau­ens sein oder ei­ne Per­son, die auf­grund ih­rer be­ruf­li­chen Er­fah­rung und Aus­bil­dung die ge­wünsch­te oder not­wen­di­ge Kom­pe­tenz hat, in dem Fal­le ei­nes Fal­les die rich­ti­gen Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Es kann ins­be­son­de­re ein Freund oder ein an­walt­li­cher Be­voll­mäch­tig­ter sein. Die Per­son muss aber nicht nur fä­hig, son­dern auch mo­ti­viert sein, die Auf­ga­ben zu er­fül­len. Das Do­ku­ment kann dann beim Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer re­gist­riert wer­den oder es wird, am bes­ten in meh­re­ren iden­ti­schen Aus­fer­ti­gun­gen, an ver­schie­de­nen Or­ten de­po­niert, die zu­gäng­lich sind und na­tür­lich be­nö­tigt ins­be­son­de­re die be­voll­mäch­tig­te Per­son das Do­ku­ment. Wenn Sie ent­spre­chen­de Un­ter­stüt­zung be­nö­ti­gen, wen­den Sie sich an uns oder den An­walt Ih­res Ver­trau­ens.

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