Gelungenes Bauvorhaben

Damit ein Bauvorhaben gelingt, hat sich folgendes Vorgehen des Bauherrn als sicher und letztendlich kostensparend bewährt:

1. Erstgespräch beim fachkundigen Rechtsanwalt in Bausachen/Fachanwalt:
Der Bauinteressent sollte sich zunächst einmal grundsätzlich erkundigen, wie sein Bauvorhaben am besten, zeitsparend und vor allen Dingen aber am sichersten umgesetzt werden kann. Viele Bauherren wissen nicht, wie sie professionell vorgehen sollen, zumal die notwendige Erfahrung in baulichen Angelegenheiten fehlt. Solche Bauherren sind vor allen Dingen gefährdet, falschen Informationen bzw. dem Rat in Wahrheit Fachunkundiger ausgesetzt zu sein und diesen zu folgen. Im Baugewerbe tummeln sich eine Vielzahl von Firmen, Vereinigungen usw., die vor allem kommerzielle Interessen verfolgen. Insofern sollte sich ein Bauwilliger auch nicht zu sehr von den „schönen Verpackungen“ beirren lassen. Der fachanwaltliche Rat wird aufgrund umfangreicher Erfahrung erteilt, die der Baufachanwalt aus einer großen Zahl von Prozessen und praktischer Erfahrung gewonnen hat. Es gibt an seiner Stelle kaum jemand, der hier einen Bauwilligen besser beraten und unterstützen kann.

2. Suche nach einer geeigneten Baufirma:
Nachdem einem Bauwilligen klar geworden ist, wie er bei der Umsetzung seines Bauvorhabens am besten verfahren wird, wird er, entsprechend den vorgenommenen Klärungen, eine Baufirma suchen, die die zuvor besprochenen und festgelegten Eigenschaften akzeptiert. Insofern existieren eine Vielzahl von Unternehmen, insbesondere Generalübernehmer, wobei jedoch nur eine engere Auswahl für den jeweiligen Bauherrn wirklich geeignet ist. Baufirmen, die beispielsweise vertragliche Änderungen oder Spezifizierungen, die der Bauherr wünscht, nicht akzeptieren, sollten von vorn herein nicht zur engere Wahl des Bauherrn gehören.

3. Vertragsprüfung/Vertragskorrektur/Vertragsänderung:
Nachdem ein Bauherr, nach Wahl des Bauunternehmens im wesentlichen Einigung im Hinblick auf die Leistungen und Errichtungen des Bauvorhabens gewonnen hat, ist der dem Bauvorhaben zugrundeliegende Bauvertrag – zwingend – zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Die Bauverträge, die hier von vielen Firmen angeboten werden, sind vielfach nicht nur den Bauherrn „knebelnd“, sondern sind an vielen Stellen unwirksam. Dieses Bauvorhaben, welches sich naturgemäß über eine längere Zeit hinzieht, muss auf der Basis wirksamer Vertragsbedingungen erstellt werden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, drohen dem Bauherrn vielfach erhebliche finanzielle zusätzliche Kosten, Schäden bzw. Einbußen. Anwaltliche Begleitung kostet zwar Geld. Die finanziellen Kosten sind jedoch gut angelegt, weil sie die weitaus höheren Schäden bzw. Vermögensverluste, die ein Bauherr oft – trotz Pauschalpreisvertrag – erleidet, kompensiert. Wer hier spart, geht erhebliche Gefahren ein, wie Rundfunk und Presse es immer wieder veröffentlichen.

4. Umsetzung des Bauvorhabens:
Die Umsetzung des Bauvorhabens ist von der Hinzuziehung eines Baufachberaters, der die Baustelle als solche auf Herz und Nieren überprüft und begleitet, geprägt. Auch diese Kosten sind unerlässlich, wenn das Bauvorhaben gelingen soll. Bauüberwacher ist hierbei nicht gleich Bauüberwacher. Auch hier gibt es erhebliche Unterschiede in der Qualität des Baubegleiters. Ihr Rechtsanwalt/Fachanwalt hilft in der Regel auch hier. Wer als Rechtsanwalt jahrelang Bauvorhaben begleitet hat, wird wissen, wer sich auf dem Markt als zuverlässig und geeignet herausgestellt hat und wer gerade nicht. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich auch hier Bauwillige zu schnell verleiten lassen. Es kommt nicht darauf an, ob ein Bauvorhaben „ohne Probleme“ verlief. Ein guter Baubegleiter ist daran zu erkennen, dass das Bauvorhaben, auch Jahre später nach seinem Abschluss bzw. der Abnahme, nicht an Mängeln leiden muss. Mängel aber kommen vielfach erst nach Jahren zum Vorschein. Deshalb sollten sie gerade auch hier auf anwaltliche Unterstützung zurückgreifen.

5. Abnahme:
Ist das Bauvorhaben – im wesentlichen – beendet, stellt sich die Frage der Abnahme durch den Bauherrn. Auch hier wird vielfach leichtfertig die Abnahme erklärt. Diese hat jedoch erhebliche rechtliche Konsequenzen und Kostenfolgen, vor allen Dingen dann, wenn Mängel bestehen oder Mängel, infolge falscher Fachberatung, unerkannt gewesen sind.

Fazit:
Sie werden unter Beiziehung anwaltlicher Beratung und Unterstützung ruhiger, sicherer und schneller am Ziel sein, als derjenige, der glaubt, hier sparen zu müssen. Die geglaubte Einsparung wird sich schnell als Irrtum herausstellen. Der Sparer wird meist am Ende des Bauvorhaben nach diesseitiger Erfahrung wesentlich höher zur Kasse gebeten, als derjenige, der den Beratungsaufwand in seine finanzielle Planung einkalkulierte.

About the author

Dr. Andreas M. Teubner
Bau- und Architektenrecht
Tel. (0331) 620 30 60

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