Bauverträge

Bauverträge haben es sich in sich. Die meisten Bauherrn machen den Fehler, dass sie sich nur auf Äußerlichkeiten konzentrieren, das geschriebene Wort, d. h. den Bauvertrag jedoch völlig vernachlässigen. Man kann vielfach feststellen, dass die Bauherrn in der Euphorie ihres Vorhabens geneigt sind, die Probleme, die mit einem Bauvorhaben zu tun haben, zu verdrängen. Dies ist ein Fehler, der zumeist viel Geld kostet. Bauverträge sollten keinesfalls ohne vorherige Prüfung und Überarbeitung durch den Baufachanwalt geschlossen werden. Hier geht es um sehr viel Geld. Es reicht nicht, wenn hier oberflächlich durch den einen oder anderen (z. B. Baubetreuer oder Architekt) auf den Vertrag geschaut wird. Notwendig ist, dass der Bauvertrag, der zumeist von der Baufirma selbst stammt, durchdacht wird und insbesondere darauf überprüft wird, ob dieser für den Bauherrn auch krisensicher ist. Hierfür ist es erforderlich, soweit wie möglich, alle erdenklichen Problemsituationen für den Bauherrn durchzudenken und den Vertrag darauf zu überprüfen, ob dieser den Bauherrn gerecht wird. Es gibt eine Vielzahl von Verträgen auf dem Markt, die für den Bauherrn große Nachteile erzeugen und ihn in finanzielle Zwangssituationen bringen. Somit sollte nach Auswahl der Baufirma und vor Vertragsunterzeichnung der Bauvertrag durch den Bau-/Fachjuristen geprüft werden, bevor sich der Bauherr über Jahre finanziell bindet. Hier zeigt sich auch, inwieweit das Bauunternehmen zur Kooperation fähig ist. Lehnt es Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages von vornherein ab, sollte mit diesem Unternehmen kein Vertrag geschlossen werden; denn ein Vertrag besteht aus Angebot und Annahme, so dass sich beide Seiten über den Inhalt bewußt und auch einig sein müssen. Es geht nicht, dass der Bauherr ohne Einfluß auf seinen Vertragsinhalt bleiben soll; denn er ist es letztendlich, der auch zu zahlen hat.

15.09.2011

About the author

Dr. Andreas M. Teubner
Bau- und Architektenrecht
Tel. (0331) 620 30 60

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