Vorsicht ist auch geboten, wenn Käufer Wochenendhausgrundstücke, ggf. bebaut mit einem Wochenendhaus erwerben möchten. Es ist dringend zu empfehlen, dass vor einem Erwerb die entsprechenden Kaufverträge überprüft werden. Dies gilt im Übrigen auch generell für Immobilienkaufverträge. Bei Wochenendhausgrundstücken kommt vielfach eine baurechtliche Problematik hinzu. Es sollte von einem Baufachanwalt, vor Vertragsunterzeichnung, stets geprüft werden, ob das Vorhaben mit den baurechtlichen Vorschriften im Einklang steht. Im Rahmen der anwaltlichen Betreuung des Käufers sollte auch ergründet werden, welchen Zweck der Käufer mit dem Wochenendhausgrundstück, vor allen Dingen auch im Hinblick auf bauliche Maßnahmen verfolgt! Hierbei kann es auch darauf ankommen, dass Überprüfungen des Grundstückes auch unter Berücksichtigung ehemaligen DDR-Rechts und noch etwa vorhandener DDR-Unterlagen erfolgen muss; denn nur so ergibt sich vielfach die Möglichkeit das Grundstück in baurechtlicher Hinsicht einordnen zu können. Diese Vorgehensweise ist besonders wichtig, weil viele Käufer, zumeist nach ihrer Nutzung, bösen Überraschungen ausgesetzt sind. Es wird vielfach geglaubt, dass der Erwerb und der Bestand des Objektes gesichert sind, während sich dann später herausstellt, dass schon die Nutzung durch den Veräußerer baurechtswidrig war, weil z. B. das Objekt überhaupt keinerlei Bestandsschutz genießt. So müssen viele Käufer erfahren, dass, nachdem sie ein Objekt für viel Geld gekauft haben, behördlicherseits einer Nutzungsuntersagung bzw. Beseitigungsanordnung ausgesetzt sind. Dies liegt daran, dass Bauämter nur nach und nach, wegen der Vielzahl der Wochenendhausgrundstücken, diese durch ihren Außenmitarbeiter überprüfen können. Die damit verbundenen Kosten anwaltlicher Prüfung sollten Sie in jedem Fall hinnehmen. Sie sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Prüfung schützt jedoch vor riesigen Schäden und davor, dass der Käufer letztendlich nur ein völlig entwertetes und möglicherweise gar nicht bebaubares Grundstück, welches er nicht einmal mehr, mangels Baumöglichkeiten, weiterverkaufen kann, erwirbt. So kann ein Wert von gedachten 30.000,00 € zu einem Wert von 2.000,00 € (oder sogar weniger) schrumpfen. Die Käufer, die schon in diese Situation geraten sind, ist dringend anzuraten, gegen behördlichen Entscheidungen Widerspruch einzulegen und anwaltliche Hilfe einzuholen. Auch muss in solchen Fällen überlegt werden, ob nicht eine Rückabwicklung des Kaufvertrages eingeleitet werden muss. In jedem Fall wird ohne anwaltliche Hilfe der Schaden nur größer.