Öffentliches Baurecht / Verwaltungsrecht

Öffentliches Baurecht/Verwaltungsrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass eine rechtliche Beziehung zwischen Bürger und Verwaltung (nicht Bürger untereinander) entsteht. Diese Situation entsteht – beispielhaft – bei Nutzungsuntersagungen, Beseitigungsverfügungen, Bauantragstellungen, Abrißverfügungen etc. Hierbei unterscheidet man zwischen den Situationen, wo der Bürger ein bestimmtes Verhalten von der Baubehörde erwartet und den Fällen, in denen umgekehrt die Bauverwaltung, dem Bürger eine bestimmte Verpflichtung auferlegen will. Stets und immer liegt diesen Beziehungen nur die Rechtsvorschriften des öffentlichen Rechts (z. B. die Landesbauordnung) zugrunde. Privatrechtliche Vorschriften, wie die VOB bzw. das Werkvertragsrecht, haben in dieser Konstellation Bürger-Verwaltung vielfach nichts zu tun. Egal, in welche Rechtssituation der Bürger eintritt, sollte er immer und stets, vor allen Dingen rechtzeitig, einen fachkundigen Rechtsanwalt als seinen Rechtsvertreter benennen und beauftragen. Wird – beispielhaft – ein Baugenehmigungsantrag oder ein Bauvorbescheid abgelehnt, sollte der Bürger nicht allein, ohne anwaltliche Hilfe, ein entsprechendes Widerspruchsverfahren oder ggf. später ein Klageverfahren bestreiten. In den Fällen, wo dem Bürger eine Nutzungsuntersagung erreicht, sollte ohne weiteres Abwarten unmittelbar ein Rechtsanwalt seines Vertrauens, der mit dem Bauverwaltungsrecht ständig zu tun hat, beauftragt werden. Es ist zu berücksichtigen, dass die Rechtslage nicht nur vielfach sehr kompliziert und für den Bürger völlig undurchschaubar ist, vielmehr ist auch zu berücksichtigen, dass falsche Äußerungen und Erklärungen letztendlich dazu führen können, dass der Bürger im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der Verwaltung unterliegt. Es ist ferner zu berücksichtigen, dass alle Erklärungen, die ein Bürger, z. B. im Rahmen von Gesprächen, abgibt letztendlich ihren Eingang in die jeweilige Akte finden und protokolliert werden. Ich mußte schon vielfach feststellen, dass aus Angst, völlig falsche Erklärungen abgegeben wurden und die Akte füllen. Vielfach denkt ein Bürger, dass diese Erklärungen seinem eigenen Schutz dienen, während sich dann letztendlich herausstellt, dass ihm diese Aussage auf den „Fuß fällt“. Dadurch kann es auch kommen, dass eigentlich richtigen Aussagen nicht mehr geglaubt wird, weil dem gegenteilige Aussagen, die früher einmal gemacht wurden, entgegenstehen. Auf was es letztendlich ankommt, kann der Bürger, mangels Rechtskunde, nicht selbst entscheiden und einschätzen. Vielfach werden auch völlig falsche Wege beschritten, die letztendlich in eine Sackgasse führen. Gerade dann, wenn es um Güter von erheblichem Wert wie Grundstücke, Häuser, Wochenendgebäude usw. geht, sollte der Bürger, wegen der damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen eines Unterliegens, nie ohne anwaltliche Unterstützung handeln. Es gilt auch hier: Der Anwalt kostet Geld – der Schaden jedoch viel mehr.

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Dr. Andreas M. Teubner
Bau- und Architektenrecht
Tel. (0331) 620 30 60

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