Vorsorgevollmacht: So sichern Sie sich für den Ernstfall ab

Alter, Krankheit oder ein Unfall – jeder kann von heute auf morgen in eine Situation geraten, in der man nicht mehr für sich selbst sorgen und entscheiden kann. Für diese Fälle kann man vorsorgen, und zwar mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht. Damit sie ihren Zweck erfüllt, muss sie richtig formuliert und in manchen Fällen auch beglaubigt sein. Der Vertreter des Betroffenen kann aufgrund einer entsprechenden Vollmacht sich um finanzielle Angelegenheiten kümmern oder Fragen der medizinischen Versorgung regeln, je nachdem, was der Vollmachtgeber in der Vollmacht bestimmt hat. Das Dokument kann man handschriftlich oder elektronisch verfassen. Es sollte mit Datum und dem Vor- und Nachnamen versehen und eigenhändig unterschrieben sein. Formelle oder inhaltliche Fehler können aber dazu führen, dass Banken oder Pflegeheime Vollmachten nicht anerkennen. Insoweit sollte man einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen.

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