Arbeitsrecht aktuell – Keine Arbeit ohne Lohn!

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 05.09.2022 – 21 Sa 1900/19 – über die Klage einer bulgarischen Pflegekraft geurteilt, die im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ durch eine Vermittlungsagentur eingesetzt war und eine zusätzliche Vergütung verlangte. Nach dem Arbeitsvertrag war sie 30 Stunden wöchentlich bei einer 90-jährigen Dame eingesetzt. Nur diese Stunden erhielt sie auch bezahlt. Sie musste jedoch bei der älteren Dame wohnen und dort übernachten. Mit ihrer Klage verlangte sie eine Vergütung für täglich 24 Stunden, da sie bis auf die Schlafenszeit ständig im Einsatz gewesen sei. Sie verlangte daher für die gesamte Zeit Mindestlohn. Der Arbeitgeber wollte nur die vereinbarte Arbeitszeit von 30 Stunden die Woche bezahlen. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme sprach das Gericht in Berlin die von der Klägerin verlangte Mehrvergütung auf Basis des geforderten Mindestlohns zu. Insoweit heißt es, Augen auf bei vermeintlichen preisgünstigen Pflegeangeboten, da für eine entsprechende Rundumbetreuung dann auch der tatsächliche Arbeitseinsatz zu vergüten ist. Im Zweifel: Fachanwaltlichen Rat einholen.

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