Arbeitsrecht aktuell: Wann beginnt ein neu begründetes Arbeitsverhältnis bei Reisetätigkeiten vor dem ersten Arbeitstag?

Das Bundesarbeitsgericht hatte vor kurzem über einen interessanten Fall zu entscheiden:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten den Beginn des Arbeitsverhältnisses für den 05.09.2016 vereinbart. Der erste Tag begann mit einer Schulung, also am 05.09.2016, dazu war jedoch die Anreise am 04.09.2016 erforderlich. Die Frage war nun vor dem Hintergrund eines sachgrundlos befristeten Zeitarbeitsverhältnisses, wann das Arbeitsverhältnis begonnen hat. Hotel und Fahrtkosten übernahm der Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht stellte entscheidend darauf ab, was die Parteien nach dem Arbeitsvertrag gewollt haben. Danach sollte das Arbeitsverhältnis am 05.09.2016 beginnen. Der Arbeitnehmer sei nicht daran gehindert gewesen, eher oder am 05.09.2016 anzureisen. Insoweit unterscheide er sich von den Fällen, in denen die An- und Abreise zu einer auswärtigen Arbeitsstelle oder einer Fortbildung im Rahmen eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses erforderlich ist (vgl. BAG, Urteil vom 28.04.2021 – 7 AZR 212/20).

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