Arbeitsrecht in Brandenburg: Kündigung trotz Elternzeit wirksam?

Das LAG Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Potsdam bestätigt, wonach die Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Elternzeit wirksam sein kann. Die Klägerin wandte sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung während der Elternzeit. Das zuständige Integrationsamt hatte zuvor der Kündigung während der Elternzeit zugestimmt. Bei der streitgegenständlichen Kündigung handelte es sich um eine Änderungskündigung mit dem gleichzeitigen Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Arbeitsbedingungen fortzusetzen. Die Arbeitnehmerin wandte sich gegen die Kündigung durch Klage. Das Arbeitsgericht Potsdam hatte die Klage abgewiesen. Die Entscheidung wurde durch das Landesarbeitsgericht bestätigt, da der ursprüngliche Arbeitsplatz durch eine zulässige unternehmerische Entscheidung weggefallen sei. Deshalb habe die Arbeitgeberin nach Zustimmung des Integrationsamtes die Arbeitnehmerin kündigen und ihr eine Beschäftigung zu geänderten Bedingungen anbieten dürfen. Da die Klägerin das Änderungsangebot nicht angenommen hatte, wurde das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet (vgl. LAG, Urteil vom 05.07.2022 – 16 Sa 1750/21). Im Zweifel: Fachanwaltlichen Rat einholen.

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