Notarieller Grundstückskauf und Bauvertragsschluss

Vielfach sind die Baugrundstücke auf dem Markt rar. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Vermittlung von Baugrundstücken auch direkt über die Baufirma – Werkunternehmer – erfolgt. Werkunternehmer, Makler und Grundstücksverkäufer arbeiten vielfach Hand in Hand zusammen. Dringender Rat aus diesseitiger Erfahrung: Lassen Sie nicht nur den Bauvertrag fachanwaltlich prüfen, sondern auch den notariellen Kaufvertrag, mit dem Sie das Baugrundstück erwerben. Immer wieder kommt es vor, dass Baumaßnahmen nicht durchführbar sind und der Mandant Verpflichtungen eingeht und letztendlich zu erfüllen hat, die dann vergeblich sind! Z.B. dann, wenn ein Baugrundstück erworben wird und dann, völlig überraschend, die Baugenehmigung abgelehnt wird. Der Kaufpreis für das Grundstück kann in solchen Fällen regelrecht in den „Sand gesetzt“ sein. Der Schaden ist immens, wenn niemand dafür gerade steht bzw. geradestehen will. Sie unterliegen einer dauernden Belastung, vor allen Dingen bei Bankfinanzierung, ohne Sinn und die Möglichkeit, letztendlich bauen zu können. Sie haben ein Grundstück zu Bauland erworben, welches diese Voraussetzungen dann und letztendlich nicht erfüllt. Oft und oben drauf hat dann auch der Bauvertrag Wirkung und verpflichtet zur Bezahlung entgangenen Gewinns gegenüber der Baufirma, wenn das Vorhaben nicht durchgeführt werden kann. Sie können all das vermeiden. Lassen Sie so etwas – nur – fachanwaltlich prüfen und verlassen Sie sich nicht auf irgendwelche Aussagen oder Stellen, die meinen, es sei alles Okay und man könne die Verträge schließen. Anwaltliche Kosten sind dabei nicht gering, aber vermeiden einen Schaden, aus dem man über viele Jahre nicht hinwegkommt. Den Fachanwalt sollten Sie schlicht und einfach, genauso wie den Architekten bzw. Werkunternehmer in Ihr Bauvorhaben einpreisen.

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