Bauvertrag – Prüfung

Jeder Bauherr, der einen Bauvertrag unterschreibt und sich zu einer großen Zahlungssumme gegenüber dem Bauunternehmen verpflichtet, sollte vorher und vor Unterschriftsleistung diesen Vertrag einer anwaltlichen Vertragsprüfung unterziehen! Viele Bauherren sind völlig unerfahren und wissen gar nicht, welche Bestimmungen ein derartiger Vertrag enthalten muss oder sollte und welche erheblichen finanziellen Nachteile und Folgen es in der Regel hat, wenn der Vertrag unvollständig ist, zu seinem Nachteil Regelungen oder schlichtweg Formulierungen enthält, die falsch und nicht anwendbar sind. Die Rechte, die dem Bauherrn vielfach zustehen, sind in derartigen Bauverträgen meist nicht einmal im Ansatz geregelt. Hierdurch kommt es zu großen Rechtsverlusten und auch Vermögenseinbußen auf Seiten des Bauherrn, ganz zu schweigen von den erheblichen Rechtsunsicherheiten, die für den Bauherrn damit verbunden sind. Die Kosten einer derartigen Vertragsprüfung, die abhängig vom Vertragswert, den Maßnahmen und der Arbeit sind, sind im Verhältnis zu den finanziellen Vorteilen, die dem Bauherrn dadurch entstehen, den Vertrag einer Vertragsprüfung zu unterziehen, vielfach belanglos. Zum Beispiel im Falle von Baufehlern geht es oftmals nicht nur um tausende, sondern um zehntausende Euro, die als Streitsumme entstehen. Die Ausgangslage für den Bauherrn ist in solchen Fällen eine ganz andere und wesentlich vorteilhaftere, wenn der Vertrag vorher einer anwaltlichen Vertragsprüfung unterzogen wurde. Jedes „vernünftige Bauunternehmen“ wird dem Bauherrn dafür Gelegenheit einräumen bzw. ihm die Möglichkeit geben, den Inhalt des Vertrages mitzubestimmen; denn letztendlich ist es der Bauherr, der den Bauunternehmer bezahlt. Verträge kommen durch Angebot und Annahme zustande. Jede Partei hat das Recht, den Inhalt des Vertrages zu bestimmen. Lassen Sie sich dieses Recht in keinem Fall nehmen. Allgemeine Vertragsauskünfte oder das „nur mal drüber lesen“, was vielfach kostengünstig angeboten wird (meist auch nicht durch Fachanwälte für Baurecht), kann diese Vertragsprüfung, die in 99 % aller Fälle notwendig ist, keinesfalls ersetzen. Eine verfrühte Unterschrift muss vielfach teuer bezahlt werden!

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Dr. Andreas M. Teubner
Bau- und Architektenrecht
Tel. (0331) 620 30 60

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