Es ist mittlerweile kein Geheimnis mehr, dass derartige Verträge immer, vor allen Dingen auch auf Verbraucherseite, einer umfassenden anwaltlichen Prüfung bedürfen. Kein Vertrag ist wie der anderer. Zumeist werden Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die sich die Nutzer des Vertrages im Vorfeld selbst vorformulieren, um für die eigene Sicherheit Vorsorge walten zu lassen. Dieses Recht aber muss nicht nur auf der einen Seite akzeptiert werden, sondern auch auf der Seite, die den Kauf bzw. die Bauleistung letztendlich bezahlen muss und über Jahre die damit einhergehenden Belastungen zu stemmen hat. Zu schnell werden derartige Verträge durch Verbraucher unterschrieben, ohne sich fachanwaltlichen Rat in Form der Prüfung des Vertrages einzuholen. Es wundert daher nicht, wenn in Radio und Fernsehen vor derart schnellen Vertragsschlüssen immer wieder gewarnt wird und sogar eine Vielzahl von Fernsehsendungen Beispiele wiedergeben, wo der Kauf bzw. die Bauerrichtung zum finanziellen Ruin der Käufer geführt hat. Nicht nur der Verkäufer oder Werkunternehmer hat das Recht, Vertragsbedingungen zu erklären, sondern auch der Käufer und Auftraggeber. Denn gerade auch dieser muss davor geschützt werden, in ein finanzielles Desaster zu geraten, insbesondere deshalb, weil der Vertrag seine Positionen nicht berücksichtigt hat. Nehmen Sie die Kosten, die damit einhergehen, in Kauf, denn aus 30-jähriger Erfahrung weiß ich, dass die Kosten für anschließende Gerichtsverfahren, Sachverständige, Anwaltskosten usw. um ein Vielfaches höher liegen als die Kosten einer solchen Prüfung. Die durch den Vertrag bedingten Nachteile können in späteren Prozessen sehr hohe Kosten verursachen, die beispielhaft aus der Beweislast zulasten des Käufers bzw. Auftraggebers resultieren.