Bauen mit Rechtsanwalt

Viele fragen sich, warum man den Rechtsanwalt frühzeitig und zu einem Zeitpunkt einschalten soll, wo es doch noch gar keinen Rechtsstreit gibt. Es wird hierbei völlig vergessen, dass die Ausbildung eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht gerade auch darin ihr Ziel hat, beratend so tätig zu werden, dass gerade Rechtsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen bzw. Schäden vermieden werden. Der Gedanke, den Rechtsanwalt erst einzuschalten, wenn ein Rechtsstreit entsteht, ist falsch und völlig überholt. In Bauangelegenheiten kommt es darauf an, schon frühzeitig, d. h. schon vor Bauvertragsschluß zu wissen, wie man das Bauvorhaben richtig angeht. Die meisten Bauherrn machen den Fehler, den Rechtsanwalt gerade in der Anlaufphase sparen zu wollen. Am Ende des Bauvorhabens wissen sie, dass das ein Fehler war, weil sich die Baukosten, insbesondere ohne anwaltliche Fachkontrolle des Bauvertrages erheblich erhöht haben. Die Bauverträge sind meist so ausgestaltet, dass der Unternehmer während der Bauphase durch Zusatzaufträge und Nachträge seinen Gewinn einspielt. Darüber hinaus wird ein großer Teil der Risiken vertraglich auf den Bauherrn verlagert, so dass daraus viele Zusatzkosten resultieren, ohne dass der Bauherr diese Kosten am Haus bzw. in einer Steigerung des Hauswertes wiedererkennen kann. Veränderungen oder nicht Vorhersehbares kann den Bauherrn teuer zu stehen kommen (z. B. Baugrundänderungen), wenn das Risiko allein auf ihn verlagert ist. Man kann es nur gebetsmühlenartig wiederholen: Sie müssen einen Bauvertrag vor Unterzeichnung anwaltlich prüfen und in der Regel ändern lassen. Dies kann nur der Fachanwalt in Bausachen. Scheuen Sie nicht die Kosten. Durch einen guten Vertrag werden die Kosen komplett wieder hineingeholt. Es werden viele zusätzliche Kosten gespart, die Sie ansonsten gehabt hätten. Hierfür müssen Sie weder in Vereinigungen eintreten, noch sonstige Stellen anlaufen, wenn dort ohnehin nur Halbwissen vermittelt wird. Diese Wege und Kosten können Sie sich sparen. In dieser Hinsicht ist guter Rat eher preiswerter als teuer.

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Dr. Andreas M. Teubner
Bau- und Architektenrecht
Tel. (0331) 620 30 60

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