Bauen und Kosten

Derjenige, der schon einmal als Bauherr ein Haus oder ein Mehrfamilienhaus erstellt hat, weiß, dass ein nicht unerheblicher Umfang an Kosten für sogenannte „weiche Kosten“ gezahlt werden muss. Schon im Vorfeld der eigentlichen Bebauung entstehen Kosten, die der Bauherr im Vorfeld oftmals gar nicht ausreichend einkalkuliert hat, wie Architektenkosten, Baugenehmigungskosten, Vermessungskosten usw. Vielfach fängt schon alles damit an, dass es ein Problem darstellt, ob und inwiefern überhaupt ein Bauantrag für ein Grundstück Aussicht auf Erfolg hat. Bereits Bauanträge verursachen einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand und auch Kosten schon dadurch, dass nicht jeder X-Beliebige einen Bauantrag stellen kann, sondern nur sogenannte bauvorlageberechtigte Personen, wie beispielhaft Architekten und Bauingenieure. Für diese gilt in der Regel die HOAI zur Abrechnung, so dass schon mit dem Bauantrag als solchen bzw. der entsprechenden Beauftragung für den Bauherrn nicht unerhebliche Kosten entstehen, unabhängig von den behördlichen Gebühren. Besonders ärgerlich ist es dann, wenn der Bauantrag abgelehnt wird. Es kann daher in vielen Fällen ratsam sein, schon vorher einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der prüft, ob und in welchem Umfang das Grundstück bebaubar ist. In Zweifelsfällen können preiswertere Lösungen zu einer Bauantragsstellung gefunden werden, um verbindlich festzustellen, ob ein Bauantrag Aussicht auf Erfolg hätte. Dieser Weg sollte vor allen Dingen dann gegangen werden, wenn der Bauherr selbst erkennt, dass möglicherweise die Bebaubarkeit des Grundstückes auf eine Ablehnung stoßen könnte bzw. mit einem Risiko belastet ist. Man sollte hier nicht unbedingt sogleich, aus oben genannten Erwägungen, einem vielfach geäußerten Rat folgen, einfachen einen Bauantrag zu stellen. Gerade in der Phase vor Bauantragsstellung lassen sich auch mögliche Hindernisse erkennen und Bauanträge darauf anpassen. In Fällen nicht absoluter Klarheit sollte daher immer der Weg zum Fachanwalt für Baurecht eingeschlagen werden, damit zunächst die entsprechende fachliche Prüfung vorausgeht. Ein Bauantrag kann dann auch mit einer juristischen Begründung verknüpft werden.

7.12.12

About the author

Dr. Andreas M. Teubner
Bau- und Architektenrecht
Tel. (0331) 620 30 60

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