Es entspricht der Üblichkeit, dass die Bauverwaltung hauptsächlich gegen baurechtswidriges Handeln vorgeht, sofern entsprechende Bürgeranzeigen vorliegen. Stellt sich heraus, dass ein Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig ist und eine Baugenehmigung nicht vorliegt oder ein Bauvorhaben sonst baurechtswidrig erstellt worden ist, erfolgt zunächst ein Schreiben des Amtes, mit dem der Bürger die Möglichkeit erhält, angehört zu werden. Dieser Moment sollte Anlaß geben, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen; denn je frühzeitiger „der Patient zum Arzt geht, desto größer seine Heilungschancen“.
Vielfach wird dann durch die Bauaufsicht weiter reagiert, indem eine Nutzungsuntersagung, ein Baustopp oder sogar eine Beseitigungsanordnung verhängt wird. Während die Nutzungsuntersagung meist schon daran anknüpft, dass sogenannte formelle Illegalität vorliegt, nämlich, dass ein Objekt nicht die erforderliche Genehmigung hat, reicht dies für eine Beseitigungsanordnung nicht aus. Im Rahmen einer Beseitigungsanordnung muss auch klar sein, dass nicht nur die erforderliche Baugenehmigung nicht da ist, sondern darüber hinaus das Bauvorhaben auch materiell baurechtswidrig ist, d. h. ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung nicht besteht. Dies ist nur eine Prognoseentscheidung der Baubehörde im Rahmen der Prüfung zum Erlaß einer Beseitigungsanordnung, ohne dass tatsächlich ein Bauantrag vorliegt, der inhaltlich „auf Herz und Niere“ überprüft wird. Weil auch mit einem Bauantrag nicht unerhebliche Kosten verbunden sind (Grundlage ist die geltende HOAI – Kostenrecht für Architekten und Bauingenieure), kann es ratsam sein, im Vorfeld eines Bauantrages und der vielen Kosten, die dort anfallen, anwaltlich prüfen zu lassen, ob und inwiefern die Stellung einer Bauantrages sinnvoll ist, insbesondere die rechtliche Möglichkeit, d. h. der Rechtsanspruch für die Erteilung einer solchen Baugenehmigung besteht. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Baugenehmigung nicht im Ermessen der Genehmigungsbehörde steht. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Baugenehmigung vor, dann muss die Baubehörde die entsprechende Genehmigung erteilen. Daher kann es auch insofern wichtig sein, den Fachanwalt in Bausachen auch insofern frühzeitig einzuschalten, um den Vollzug z. B. einer Beseitigungsanordnung zu verhindern. Es ist auch wichtig zu wissen, dass immer Fristen laufen (meist Monatsfristen). Nutzungsuntersagungen und Beseitigungsanordnungen können unabänderlich bestandskräftig werden, wenn gegen sie nicht rechtzeitig innerhalb der Fristen eingeschritten wird! Die Verfahren und das Baurecht sind darüber hinaus kompliziert, so dass immer die Beiziehung eines Fachanwalts in Bausachen zwingend anzuraten ist.