Die Baugenehmigung

Die Brandenburgische Landesbauordnung erfordert vielfach, dass bauliche Anlagen einer Baugenehmigung bedürfen. Dies muss nicht sein. Die Brandenburgische Landesbauordnung unterscheidet zwischen baugenehmigungsfreien und baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben. Sind die Bauvorhaben nicht befreit, bedürfen sie der Baugenehmigung und daher der vorherigen Kontrolle durch das Bauamt, was im Ergebnis bei Zuspruch die Baugenehmigung ausspricht. Das ein Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist, heißt nicht, dass es deswegen von allen baurechtlichen Vorschriften befreit ist. Die baurechtlichen Vorschriften gelten in diesen Fällen genauso, wie wenn ich ein baugenehmigungspflichtiges Bauvorhaben verwirklichen will! Es kommt somit in vielen Fällen zu Problemen im nachhinein, nämlich dann, wenn das baugenehmigungsfreie Vorhaben nicht gem. den gesetzlichen Vorschriften, die insbesondere die Landesbauordnung aufstellt, ausgeführt wird. Baugenehmigungsfrei können auch bestandsgeschützte Maßnahmen sein, d. h. solche, die den alten Bestand erhalten. Auch solche Maßnahmen benötigen keine Baugenehmigung. Insgesamt ist aber große Vorsicht geboten. Derjenige der ein Bauvorhaben, auch im Hinblick auf alten Bestand, verwirklichen will, sollte sein Bauvorhaben stets im Hinblick auf die notwendigen Anforderungen anwaltlich überprüfen lassen. Solche Tätigkeiten werden in erster Linie durch die Fachanwälte für Baurecht angeboten. Diese Hilfe sollten Sie in Anspruch nehmen, da Verstöße auch zu hohen Bußgeldern, ganz unabhängig von Beseitigungs- und Nutzungsuntersagungen, führen können.

1.10.2012

About the author

Dr. Andreas M. Teubner
Bau- und Architektenrecht
Tel. (0331) 620 30 60

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