Die richtige Baufirma

Für jeden Bauwilligen ist es zunächst ein Thema, die richtige Baufirma, d. h. den Baupartner, zu finden. Hier ist zu sagen, dass vielfach gar nicht eingeschätzt werden kann, ob mit dem Baupartner, der vor einem sitzt, alles zur Zufriedenheit verlaufen wird oder nicht. Meist mangelt es an Vertrauen, weil man mit der Baufirma noch nie ein Bauvorhaben verwirklicht hat. Diese Situation dürfte auf 95 % der Bauwilligen zutreffen. Auch der Umstand, dass die personelle Ausstattung der Baufirma, mit der man den Kontakt aufgenommen hat, sympathisch erscheint, kann nur einen kleinen Hinweis geben, ob man mit den Richtigen das Vorhaben verwirklicht. Auch wird man so gut wie nicht die Möglichkeit erhalten, Kenntnis von den hinter der Baufirma stehenden Subunternehmern zu bekommen, die letztendlich das Bauvorhaben verwirklichen. Aus diesem Grund ist es das Wichtigste für den Bauherrn, einen Bauvertrag zu schließen, der ihm unter Berücksichtigung der gebotenen Möglichkeiten höchst mögliche Sicherheit gewährt. Die Sicherheit betrifft die Regelungen zu den Zahlungsweisen, zu Fertigstellungsterminen, zu Vertragsstrafen, zu Kündigungsmöglichkeiten usw. usw. Auch muss darauf geachtet werden, welche Risiken durch den Bauvertrag auf den Bauherrn verlagert werden, denn vielfach ist es so, dass Verträge Risikoausschlüsse beinhalten, so dass sich der Bauherr letztendlich wundert, welche zusätzlichen Maßnahmen und Kosten und damit Risiken ihm auferlegt werden. Die meisten Verträge enthalten keine Warnhinweise, so dass für einen Bauherrn letztendlich nicht beurteilt werden kann, auf was er sich einläßt. Ist der Vertrag erst einmal unterzeichnet, ist ein „rückrudern“ mit großen Schwierigkeiten verbunden. Wie gesagt, die Kosten der Vertragsprüfung und Vertragsänderungen durch den Fachanwalt für Baurecht unterschreiten um ein Vielfaches das, was letztendlich eine Vertragsprüfung und Vertragsänderung einspart. Sie können davon ausgehen, dass in der Regel hiermit Risiken in Wert von vielen Tausend Euro vermieden werden. Ein Bauvorhaben muss die Kosten der Vertragsprüfung und Vertragsänderung stets mit einkalkulieren. Es handelt sich um Kosten, die stets genauso einkalkuliert werden sollten, wie die für einen Architekten bzw. Bauüberwacher. Alles andere ist eine „Operation“ oder vorherige „ärztliche Untersuchung“.

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Dr. Andreas M. Teubner
Bau- und Architektenrecht
Tel. (0331) 620 30 60

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