Fahrplan zum Bauen: Bauverträge Prüfung durch den Rechtsanwalt

Es wurde in diesseitigen Artikeln dem Bauherrn immer wieder nahegelegt, die sich vielfach unterscheidenden Bauverträge durch einen erfahrenen Baurechtsanwalt prüfen zu lassen. Es ist ein großer Fehler des Bauherrn, wenn er darauf verzichtet oder gar auf andere Institutionen, als den Rechtsanwalt ausweicht und diesen Institutionen die Prüfung überläßt. Bauverträge sind Baurecht. Das Baurecht gehört mit zu den schwierigsten Rechtsgebieten. Dies liegt daran, daß es nur eine, im Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten, geringe Anzahl von Rechtsvorschriften gibt, die jedoch eine unbegrenzte Vielzahl von Rechtsproblemen erfassen müssen. Aus diesem Umstand heraus, mußten diese Rechtsvorschriften durch eine Vielzahl von Urteilen aus der Rechtsprechung aufgefüllt werden. Somit resultiert das Baurecht insbesondere aus einer Vielzahl von Urteilen, insbesondere der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Während die gesetzlichen Normen zumeist gleichbleiben, findet jedoch in der Rechtsprechung ein ständiger Wandel und eine ständige Änderung statt. Eine Vielzahl von Bauverträgen, insbesondere Standardbauverträge, werden diesem Wandel überhaupt nicht gerecht. Eine große Anzahl der im Umlauf befindlichen Verträge sind an vielen Stellen unwirksam und haben somit möglicherweise trotz äußerlich formulierten Rechtsanspruch keine Rechtswirkung. Umgekehrt enthalten eine Vielzahl von Verträgen auch Regelungen zu Lasten des Bauherrn, die jedoch in Wahrheit keine Wirkung haben. Der Bauherr kann dies meist nicht durchschauen, wenn ihm der Vertragstext vorgehalten wird. Unabhängig von der Prüfung des Bauvertrages durch den Rechtsanwalt sollten Sie diesem auch das Aushandeln des Vertrages, d. h. des Vertragsinhaltes an die Hand geben. Der meist unerfahrene Bauherr befindet sich in einer schwachen Position, weil er den Vertragstext oftmals gar nicht versteht. Er weiß nicht, welche etwaigen finanziellen Folgen in einer Vielzahl von vertraglichen Klauseln stecken. Der Baurechtsanwalt ist gerade dadurch geschult, daß er den Bauherrn in einer Vielzahl von Vertragsgesprächen vertreten hat und auch eine Vielzahl von Baustellen begleitet. Oftmals kann er Ihnen schon aus seiner Erfahrung und Kenntnis über die Baufirmen mitteilen, ob mit der Firma, mit der Sie den Vertrag schließen wollen, möglicherweise Probleme zu erwarten sind. Der Rechtsanwalt kann Sie während der Bauphase, z. B. bei Mängelsituationen usw., beraten. Er kann Ihnen in der großen Landschaft der Sachverständigen aus seiner Erfahrung diejenigen Sachverständigen benennen, die zuverlässig und wirklich geeignet sind und vor allem in der Lage sind, bei Baumängeln nachvollziehbare Sachverständigengutachten zu erstellen. Ein guter Baurechtsanwalt wird immer versuchen, durch Mediation seinem Mandanten das Recht zu verschaffen und versuchen, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Es sollte die Aufgabe des Rechtsanwalts sein, darauf zu achten, daß dem Bauherrn bei der Verfolgung seiner Ansprüche so wenig Kosten wie irgend möglich entstehen. Da es für den Bauherrn bei Streitigkeiten weder Rechtsschutzversicherungen noch sonstige Versicherungen im Hinblick auf die Absicherung des Streitrisikos gibt, fungiert der Rechtsanwalt quasi wie ein Versicherer, in dem den Bauherrn vor Schaden bewahrt.

Ein Rechtsanwalt im Fach Baurecht unterliegt einer ständiger Schulung. Bauvorhaben, die durch den Baurechtsanwalt vom Anfang bis zum Ende begleitet werden, geraten praktisch nie in ein finanziellen Desaster für den Bauherrn.

About the author

Dr. Andreas M. Teubner
Bau- und Architektenrecht
Tel. (0331) 620 30 60

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