Bankenhaftung Teil 2
Bankenhaftung (Fortsetzung) Es wurde schon ausgeführt, dass die Aufklärung der Bank im Hinblick auf Anlagen sowohl „anlegergerecht“ als auch „objektgerecht“ („Anlagegerecht“) zu erfolgen hat. Ein Anlageberater schuldet zunächst richtige und vollständige Informationen über die für den Anlageentschluß wesentliche tatsächliche Umstände (anlagegerechte Information, bzw. eine fachkundige Bewertung und Beurteilung). Der Anlageberater schuldet aber auch diese Informationspflicht […]