Vita Dr. Andreas-M. Teubner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Jeder Fall benötigt seine eigene Strategie. Rechtsanwalt Teubner besitzt eine ausgezeichnete Fähigkeit, die Situation und das Umfeld des Mandats richtig einzuschätzen und zielorientiert vorzugehen, um die Interessen des Mandanten durchzusetzen; dies kommt gerade dem Mandat zugute dessen Rechtsposition nach dem Gesetz oder der Beweislage schwierig ist.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- privates Baurecht (BGB-Werkvertragsrecht, VOB/A, VOB/B)
- privates Bauvertragsrecht (Vertragsgestaltung, Prüfung notleidender/steckengebliebener Bauvorhaben etc.)
- Bauprozeßrecht (Beweissicherungsverfahren, Klageverfahren)
- öffentliches Baurecht (BauGB des Bundes, BauOR der Länder, Baugenehmigung, Nutzungsuntersagung usw.)
- Architektenrecht
- Immobilien-/Grundstücksrecht
- Vertragsrecht (notarielle Verträge, Prüfung etc.
Zur Person:
- geboren in Berlin/Zehlendorf, 2 Kinder
- Studium der Rechtswissenschaften an der freien Universität Berlin
- Rechtsanwalt seit 1991, selbstständig seit 1992 in Potsdam und Berlin
- Fachanwalt für öffentliches-privates Baurecht sowie Architektenrecht
- Promotion zum Thema “Privates Baurecht”
- Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch
- Auslandserfahrung: EU-Tätigkeit im Europäischen Parlament (Strassburg) bei der Europäischen Verwaltung (Luxemburg), bei der Europäischen Kommission (Brüssel) sowie Rechtsanwaltstätigkeit in Spanien, Malaga
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht
- Hobbys: Golf-Sport; Langstreckenlauf
- Baurecht/Werkvertragsrecht/WEG-Verwaltung
- Bauverwaltungsrecht: Anfechtung der Baugenehmigung des Nachbarn – Teil 2
- Bauverwaltungsrecht: Anfechtung der Baugenehmigung des Nachbarn – Teil 1
- Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug
- Öffentliche Baulasten, § 34 Brandenburgische Bauordnung
- Bauleitplan – Flächennutzungsplan
- Kein Einvernehmen der Gemeinde zum Bauen
- Überbauung eines fremden Grundstücks
- Hausbau/Pauschalfestpreis/nachträgliche Preiserhöhung
- Ständiges Thema: Innenbereich/Außenbereich