Trickserei bei der Zeiterfassung – Fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Will der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis einseitig beenden, ohne Kündigungsfristen einzuhalten, braucht er dafür einen wichtigen Grund. Es müssen nach § 626 Abs. 1 BGB Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile, die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur […]