Der Europäische Gerichtshof krempelt das deutsche Urlaubsrecht um!
Wiederholt hat der Europäische Gerichtshof das deutsche Urlaubsrecht anders interpretiert als das Bundesarbeitsgericht. Gem. § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss […]
