Baurecht – Brandenburg – Beseitigungsanordnung
Es kommt immer wieder vor, dass bauliche Anlagen Gegenstand von behördlichen Beanstandungen sind, die vielfach in eine Beseitigungsanordnung münden. Die Beseitigungsanordnung gem. § 80 BbgBO stellt dabei das gravierendste und in die Grundrechte des Einzelnen eingreifende Norm im Baurecht dar, weil sie zur Zerstörung bzw. Beseitigung von Privateigentum führen kann. Wegen der Schärfe dieses Eingriffs […]