Sind Arbeitnehmer zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen verpflichtet?
Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr nicht beschäftigt werden. Von dem strikten Zeitrahmen des Verbots kann aber in mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht abgewichen werden. Soweit das Arbeitsverbot durchbrochen wird, steht es unter dem allgemeinen Vorbehalt, dass die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden […]