Bauen und Nutzen im Außenbereich – Teil 2
Das Privileg, im Außenbereich wohnen zu können, erfordert gem. § 35 Abs. 1 BauGB den Zusammenhang zu einem privilegierten Vorhaben, z. B. einer landwirtschaftlichen Betätigungsform gem. § 201 BauGB. Die Landwirtschaft kann entweder im Haupterwerb, ggf. aber auch im Nebenerwerb stattfinden. Dies ist eine Frage des Einzelfalls und eine Frage der Notwendigkeit, dass die Landwirtschaft […]