Bauvertrag
Der Architekt schuldet als Sachwalter des Bauherren im Rahmen seines jeweils übernommenen Aufgabengebietes die unverzügliche und umfassende Aufklärung der Ursachen etwa sichtbar gewordener Baumängel sowie die sachkundige Unterrichtung des Bauherrn vom Ergebnis der Untersuchung und der sich daraus ergebenen Rechtslage. Dies hat der Bundesgerichtshof schon in seinem BGH-Urteil, VII Zivilsenat vom 26.10.2006, VII ZR 133/04, […]