Anspruch aufs Internet für den Betriebsrat?
Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet die Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden und zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Kosten zu tragen und dem Betriebsrat den für seine Arbeit erforderlichen Sachaufwand sowie das erforderliche Büropersonal zur Verfügung zu stellen, § 40 Betriebsverfassungsgesetz. Der Arbeitgeber hat sowohl die sachlichen als auch die persönlichen Kosten der Tätigkeit des […]